Gebühren

    Abwassergebühr (laufend)

    € 2,93 pro m³ Wasserverbrauch ab 01.10.2025

    € 1,53 pro m² befestigter Fläche, die 500 m² übersteigt ab 01.01.2026

    Biomüllgebühren ab 01.01.2026

    Die angegebenen Gebühren sind Nettobeträge und werden zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (10%) vorgeschrieben.

    Die Biomüllgebühr bemisst sich nach Volumen und beträgt für die Abholung:

    € 9,94 pro Monat 35 l - Biotonne

    € 35,31 pro Monat 120 l - Biotonne

    € 69,00 pro Monat 240 l - Biotonne

    Entsorgungsbeiträge ab 01.01.2026

    € 27,01 pro PKW-Altreifen

    € 48,62 pro Traktor/LKW-Altreifen

    € 1,71 pro 10 kg sortiertem Bau- und Abbruchmaterial

    € 0,67 pro kg Restmüll

    € 0,56 pro kg Restmüll/Sperrmüll bei Abgabe /Verwiegung beim Bauhof

    € 0,22 pro kg Altholz bei Selbstanlieferung, mindestens jedoch € 1,00

    Erschließungsbeitrag

    3,5 % des Erschließungskostenfaktors (dzt. € 222,00)

    Friedhofsgebühren ab 01.01.2026

    € 433,97 Gebühr für ein Familiengrab (40 Jahre)

    € 288,84 Gebühr für ein Einzelgrab (10 Jahre)

    € 339,71 Gebühr für eine Urnennische (20 Jahre)

    € 37,54 Grabpflegegebühr einmalig

    € 41,53 Grabpflegegebühr laufend/Familiengrab

    € 35,02 Grabpflegegebühr /Einzelgrab - dieses Entgelt ist auf 10 Jahre im Voraus zu entrichten und wird mit der Einzelgrabgebühr vorgeschrieben

    € 35,02 jährliche Gebühr für eine Urnenstätte

    € 34,35 für Benützung der Leichenhalle

    € 0,55 pro kg Entsorgungsgebühr für Blumen und Kränze

    € 50,72 Gebühr für die Graböffnung und Grabschließung Urne einmalig

    Gebühren und sonstige Entgelte ab 01.01.2026

    Glasfaser Internetanschluss Anschlussgebühr

    € 300,00 für Privathaushalte

    € 540,00 für Unternehmen

    Graböffnungsgebühren ab 01.01.2026

    € 605,77 für die Öffnung eines Familiengrabes bzw. eines Einzelgrabes

    € 50,72 für Graböffnung/Schließung Urne

    Grundsteuer A

    500 % des Grundsteuermessbetrages

    Grundsteuer B

    500 % des Grundsteuermessbetrages

    Hundesteuer

    Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schönwies vom 18.12.2025 über die Erhebung einer Hundesteuer / Kundgemacht am 19.12.2025

    Aufgrund des § 17 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2024 – FAG 2024, BGBl. I Nr. 168/2023, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 128/2024 wird verordnet:

    § 1

    Hundesteuer

    Die Gemeinde Schönwies erhebt eine Hundesteuer.

    § 2

    Steuersätze, Steuerbefreiung

    1. Die Hundesteuer beträgt für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist, pro Jahr 51,12 Euro

    2. Hält ein Hundehalter im Ortsgebiet der Gemeinde Schönwies mehrere Hunde, so erhöht sich die Steuer für jeden weiteren in ein- und demselben Haushalt gehaltenen Hund um 100%

    3. Für Assistenz- und Therapiehunde nach § 39a Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 50/2025, ist keine Hundesteuer zu entrichten.

    Hundemarke

    € 5,25 für die Hundemarke je Tier.


    Ab 1. April 2020 müssen "Neu-Hundehalter" verpflichtend einen Sachkundenachweis bei der Gemeinde vorweisen!

    Der Sachkundenachweis soll Hundeliebhabern/innen vor Anschaffung eines Hundes wichtige Informationen geben, um bei der Entscheidung zu unterstützen, welcher Hund zu Ihren Lebensgewohnheiten, Ihrem Umfeld und Ihrer Familie passt, sowie Sie auf Ihre neue Aufgabe und Verantwortung als zukünftiger Hundehalter vorbereiten.

    Inhalte:

    Anschaffung eines Hundes: Rasseauswahl, Zucht oder Tierschutz, Qualzuchtmerkmale, Züchterauswahl, Vorbereitung und Grundausstattung .

    Basis Wissen Hund:
    Sozialstruktur und Kommunikation Mensch-Hund, Entwicklungsphasen und Ausdrucksverhalten des Hundes, Gesundheit und Bedürfnisse eines Hundes, artgerechte Ernährung, altersgerechte Auslastung, Pflege und 1.Hilfe, Verwahrung des Hundes im Auto und Zuhause, Freilaufflächen,

    Gesetzliche Grundlagen:

    Tierschutzgesetz, Tierhaltungsverordnung, Verordnung über tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, Chippflicht, Meldepflicht - Kosten: Anschaffung, Futter, Tierarzt, Ausstattung, Versicherungen, Haftpflicht, Hundesteuer Verantwortungsvoller Umgang mit dem Hund im Alltag: Kinder und Menschen mit Hund, der Hund im Alltag, Erziehung des Hundes, verbotene und geeignete Hilfsmittel, Urlaub mit dem Hund, die richtige Hundeschule finden.


    Sachkundenachweis wird in der Hundeschule in Lasalt angeboten, siehe

    https://www.hundeschule-landeck.at/sachkundenachweis


    Mit Gesetz vom 21.11.2019, LGBl. Nr. 5/2020, wurde das Landes- Polizeigesetz in wesentlichen Punkten novelliert.

    Neue Bestimmungen über die Hundehaltung:

    • Hunde sind an öffentlichen Orten innerhalb des Gemeindegebietes an der Leine oder mit Maulkorb zu führen (§6a Abs. 2 erster Satz LPG).

    • Hunde sind an öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größerer Menschenansammlungen bilden, jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufzentren, an der Leine und mit Maulkorb zu führen § 6aAbs. 2, zweiter Satz LPG.

    • Der Halter, der erstmals einen Hund anmeldet, ist verpflichtet, den Nachweis einer theoretischen Ausbildung (Sachkundenachweis) vorzulegen.


    Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde auf ihre Halterinnen einfacher, rascher und effizienter zurückführen zu können, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden vorgeschrieben.

    Seit
    1.1.2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde lt. BGBl. I Nr. 35/2008 gechipt und beim Bundesministerium für Gesundheit registriert sein.
    Für Welpen gilt diese Bestimmung spätestens ab dem 3. Lebensmonat.
    Der Mikrochip hat die Größe eines Reiskorns und wird an der linken Halsseite des Hundes implantiert. Dieser Eingriff ist vergleichbar mit einer Impfung. Mit einem speziellen Lesegerät kann die 15-stellige Nummer abgelesen werden.
    Die Meldung erfolgt entweder über den Tierarzt oder über die Bezirkshauptmannschaft. Ab Juli 2010 ist vorgesehen, dass Tierhalter direkt ihre Daten in die Heimtierdatenbank eingeben können.
    Die Chippflicht ersetzt nicht die Anmeldung beim Gemeindeamt!
    Halter/innen von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck am Gemeindeamt angemeldet werden. Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss ebenfalls mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.
    Die Hundemarken sind weiterhin verpflichtend!
    Bei der Anmeldung des Hundes am Gemeindeamt erhalten die Hundebesitzer/innen eine Hundemarke mit einer Nummer. Die Hundemarke muss am Halsband des Hundes angebracht werden, wenn der Hund sich außerhalb des Hauses befindet.
    Achtung: der Mikrochip ist kein Ersatz für die Hundemarke!

    Kanalanschlussgebühr ab 01.01.2026

    € 6,87 pro m³ umbauter Raum bei Neu-, Zu- und Aufbauten, ausgenommen sind landwirtschaftliche Städel, Ställe und Fahrsilos

    € 8,58 pro m² befestigter Fläche

    Kinderkrippe - Entgelt ab 01.01.2026

    € 35,70 pro Kind

    Der Besuch des Kindergartens ist für alle Kinder kostenlos.

    Kommunalsteuer

    3 % der Lohnsumme

    Kopie - Entgelte ab 01.01.2026

    € 0,42 pro Kopie für Private und Vereine mit Ausnahme der FF-Schönwies

    Kostenbeiträge GGAG ab 01.01.2026

    Mostereipreise ab 01.01.2026

    Müllgebühren ab 01.01.2026

    Die angegebenen Gebühren sind Nettobeträge und werden zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (10%) vorgeschrieben


    € 0,61 pro kg bei Abholung

    € 0,51 pro kg bei Abgabe/Verwiegung beim Recyclinghof


    Die Restmüllgebühr bemisst sich nach Gewicht und beträgt pro Jahr mindestens 35 kg pro Person

    Müllgrundgebühr ab 01.01.2026

    Die angegebenen Gebühren sind Nettobeträge und werden zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (10%) vorgeschrieben.


    Die Grundgebühr bemisst sich nach Anzahl der Bewohner eines Gebäudes und beträgt pro Jahr:

    € 21,20 pro Person


    Die Grundgebühr für Gewerbebetriebe bemisst sich nach Anzahl der Mitarbeiter und beträgt pro Jahr:

    € 65,67 Gewerbebetriebe mit 1- 5 Arbeitnehmern

    € 114,35 Gewerbebetriebe mit 6-10 Arbeitnehmern

    € 197,26 Gewerbebetriebe mit 11-20 Arbeitnehmern

    € 493,15 Gewerbebetriebe mit 21-50 Arbeitnehmern

    € 1.009,24 Gewerbebetriebe mit 51-100 Arbeitnehmern

    € 1.972,65 Gewerbebetriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern

    Wasseranschlussgebühr (einmalig) 01.01.2026

    € 1,91 pro m³ umbauter Raum bei Neu-, Zu- und Aufbauten (bei Vergrößerung der Kubatur) bei Wohnbauförderung 25 % Zuschuss

    € 299,72 für ein unbebautes Grundstück

    Wasserbenützungsgebühr (laufend) ab 01.01.2026 netto zuzgl. 10 %

    € 1,40 pro m³ Wasserverbrauch ab 01.01.2026


    die Wasserzählermiete beträgt:

    € 16,07 pro Zähler und Jahr

    € 26,78 pro Zähler und Jahr (10-20 m³)

    € 337,43 pro Zähler und Jahr (DN 50)

    € 364,21 pro Zähler und Jahr (DN 65)

    € 396,34 pro Zähler und Jahr (DN 80)

    € 460,62 pro Zähler und Jahr (DN 100)

    € 846,25 pro Zähler und Jahr (DN 150)