Förderungen

    Freiwassermengen

    Viehhaltenden Landwirten wird pro Großvieheinheit (GVE) jährlich ein Zuschuss gewährt, der sich aus der Wassermenge von 20 m³/GVE x laufende Abwassergebühr/m³ und 20 m³/GVE x laufende Wasserbenützungsgebühr/m³ errechnet.

    ur Hausgarten- und Blumenpflege wird pro Hausanschluss bzw. pro Wasserzähler jährlich ein Zuschuss gewährt, der sich aus einer Wassermenge von 20 m³ x laufende Wasser- und Kanalgebühr errechnet.

    Mietzinsbeihilfe

    Mietenzuschuss für Einwohner, welche mindestens 2 Jahre in der Gemeinde Schönwies mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.